Regalprüfung nach DIN EN 15635: Welche Pflichten gelten, wer prüfen darf, wie die Experteninspektion abläuft und was Grün, Orange und Rot bedeuten.

Was die Betriebssicherheitsverordnung und die DIN EN 15635 für Lagerregale vorschreiben, wie die jährliche Experteninspektion abläuft und was die Gefahrenstufen Grün, Orange und Rot für Ihren Betrieb bedeuten.
Eine Regalprüfung ist die regelmäßige Kontrolle von Lagerregalen auf Schäden, Verformungen und fehlende Sicherungen. Für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – etwa Paletten- und Schwerlastregale – sieht die DIN EN 15635 eine Experteninspektion im Abstand von höchstens zwölf Monaten vor. Die rechtliche Pflicht dazu ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Regale sicher genutzt werden können.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Regeln gelten, wer prüfen darf, wie eine Regalprüfung abläuft, was die Gefahrenstufen Grün, Orange und Rot bedeuten und wie Sie die Prüfung im Betriebsalltag organisieren. Am Ende finden Sie eine Checkliste und Antworten auf häufige Fragen.
Eine Regalprüfung stellt fest, ob eine Regalanlage noch so belastet werden darf, wie sie ausgelegt wurde. Geprüft werden die tragenden Bauteile, die Verbindungen zum Boden und zwischen den Bauteilen, die Sicherungselemente und die Kennzeichnung der zulässigen Lasten.
Im Fachsprachgebrauch werden mehrere Begriffe nebeneinander verwendet: Regalprüfung, Regalinspektion und Experteninspektion. Gemeint ist im Kern dasselbe – die fachkundige Kontrolle des Regalzustands. Die DIN EN 15635 unterscheidet allerdings zwischen verschiedenen Kontrollebenen, die wir weiter unten erläutern: die Meldung von Schäden im laufenden Betrieb, regelmäßige Sichtkontrollen und die jährliche Experteninspektion.
Regale aus Stahl sind für hohe Lasten ausgelegt – aber nur, solange alle Bauteile unbeschädigt und korrekt montiert sind. Im Lageralltag wirken ständig Kräfte auf die Anlage, die in der Statik nicht vorgesehen sind. Typische Ursachen für Schäden sind:
Viele dieser Schäden sind auf den ersten Blick unauffällig. Eine leicht eingedrückte Stütze im unteren Bereich kann die Tragfähigkeit eines ganzen Regalfelds verringern, ohne dass das im Tagesgeschäft auffällt. Genau hier setzt die Regalprüfung an: Sie macht Schäden sichtbar, bewertet sie und leitet daraus konkrete Maßnahmen ab.
Schäden verteilen sich selten gleichmäßig über eine Regalanlage. Wer weiß, wo sie typischerweise auftreten, kann Sichtkontrollen gezielter durchführen und Schutzmaßnahmen dort einsetzen, wo sie am meisten bewirken.
Stützen im unteren Bereich: Der untere Stützenbereich liegt genau in der Höhe, in der Gabelstapler und Hubwagen manövrieren. Anfahrschäden treten hier besonders häufig auf. Gleichzeitig tragen die unteren Stützenabschnitte die Last aller darüberliegenden Ebenen – eine Verformung an dieser Stelle wirkt sich deshalb besonders stark aus.
Regalenden und Gangkreuzungen: An Regalenden und Kreuzungen wird gewendet und rangiert. Die Eckstützen sind dort Stößen stärker ausgesetzt als Stützen in der Mitte eines Gangs. Anfahrschutz an den Stirnseiten ist an diesen Stellen eine bewährte Maßnahme.
Traversen und Sicherungen: Traversen werden beim Ein- und Auslagern von Paletten häufig von unten angestoßen oder von oben belastet, wenn Ladeeinheiten abgesetzt werden. Dabei können sich Aushebesicherungen lösen oder Traversen verformen. Fehlende Sicherungsstifte fallen im Alltag kaum auf, sind aber ein klassischer Befund bei der Regalprüfung.
Bodenverankerung: Gelöste oder fehlende Bodenanker beeinträchtigen die Standsicherheit der gesamten Anlage. Sie entstehen etwa durch wiederholte Stöße gegen die Fußplatten oder nach Umbauten, bei denen Regale versetzt und nicht wieder korrekt verankert wurden.
Ungeprüfte Regale bedeuten vor allem ein Sicherheitsrisiko: Ein Regalversagen kann Menschen verletzen und Waren sowie Gebäude beschädigen. Hinzu kommen organisatorische und rechtliche Folgen.
Regelmäßige Prüfungen haben daher auch einen wirtschaftlichen Nutzen: Kleine Schäden lassen sich gezielt beheben, bevor sie sich zu großen entwickeln.
Die Prüfpflicht für Regale stützt sich in Deutschland auf ein Zusammenspiel aus Verordnung, Technischen Regeln, Norm und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Rolle die einzelnen Regelwerke spielen.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist die rechtliche Grundlage. Regale gelten als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss für sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei auch Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen.
Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen nach der BetrSichV wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Bei Lagerregalen ist das im Betriebsalltag praktisch immer der Fall – allein durch Flurförderzeuge und das ständige Be- und Entladen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Verordnung. Die TRBS 1201 beschreibt Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln. Die TRBS 1203 legt fest, welche Anforderungen eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen muss – im Kern eine einschlägige Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfgebiet.
Wer die TRBS einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen (sogenannte Vermutungswirkung). Wählen Sie einen anderen Weg, müssen Sie die gleiche Sicherheit auf andere Weise nachweisen.
Die DIN EN 15635 regelt die Anwendung und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl. Für die Praxis ist sie das wichtigste Dokument, weil sie beschreibt, wie Regale inspiziert werden, wer dafür verantwortlich ist und wie Schäden zu bewerten sind. Zentrale Inhalte:
Die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erläutert Sicherheit und Prüfung von Regalen in der betrieblichen Praxis. Sie ist kein Gesetz, gibt aber praxisnahe Hinweise, wie die Anforderungen aus Verordnung und Norm umgesetzt werden können.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber – unabhängig davon, wer die Regale geliefert oder montiert hat. Sie müssen die Prüfung nicht selbst durchführen, aber sicherstellen, dass sie fristgerecht, fachkundig und dokumentiert stattfindet. Fehlt die Dokumentation, lässt sich im Schadensfall nur schwer nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.
Geprüft werden müssen ortsfeste Regalsysteme, die als Arbeitsmittel im Betrieb genutzt werden. Die DIN EN 15635 bezieht sich auf ortsfeste Regalsysteme aus Stahl. In der Praxis betrifft das vor allem:
Besonders kritisch sind Regale, die mit Flurförderzeugen bedient werden. Hier ist das Risiko von Anfahrschäden am höchsten – und die Folgen eines Versagens sind bei schweren Lasten in großer Höhe am gravierendsten. Deshalb stehen Schwerlastregale bei der Regalprüfung meist im Mittelpunkt.
Auch Kragarmregale unterliegen der Prüfpflicht. Bei ihnen richtet sich der Blick zusätzlich auf die Kragarme selbst: Verbiegungen, gelöste Verbindungen oder fehlende Endanschläge können dazu führen, dass Langgut abrutscht.
Was nicht Teil der Regalprüfung ist: Die Regalprüfung umfasst die Regalanlage – nicht die Technik drumherum. Flurförderzeuge wie Gabelstapler, vollautomatische Lageranlagen, Gebäudetechnik und Brandschutzeinrichtungen unterliegen eigenen Prüfpflichten und werden gesondert geprüft. Klären Sie bei der Beauftragung daher genau, welche Leistungen enthalten sind.
Die Experteninspektion darf nur eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der BetrSichV und der TRBS 1203 durchführen. Diese Person muss über die fachlichen Kenntnisse verfügen, um Schäden zu erkennen, ihre Auswirkungen auf die Tragfähigkeit einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen abzuleiten.
Ob die Prüfung durch eigenes, entsprechend qualifiziertes Personal oder durch einen externen Dienstleister erfolgt, entscheiden Sie. Bei der Wahl helfen diese Kriterien:
Eigenes Personal oder externer Prüfer? Eigenes Personal lohnt sich vor allem bei sehr großen Lagern mit hohem Prüfaufwand – vorausgesetzt, die Qualifikation nach TRBS 1203 ist gegeben und wird aktuell gehalten. Ein externer Prüfer bietet sich an, wenn Sie keine eigene Fachkraft aufbauen möchten, mehrere Standorte einheitlich prüfen lassen wollen oder einen unabhängigen Blick auf die Anlage wünschen. Wichtig ist in beiden Fällen: Die regelmäßigen Sichtkontrollen bleiben Aufgabe des Betriebs.
Die Experteninspektion ist nach DIN EN 15635 mindestens alle zwölf Monate durchzuführen. Sie ist aber nur eine von drei Kontrollebenen. Für ein sicheres Lager braucht es alle drei.
Ebene 1 – Sofortige Meldung von Schäden: Jeder Mitarbeitende, der einen Schaden bemerkt oder verursacht, sollte ihn sofort melden. Das gilt besonders für Staplerfahrer: Ein Anfahrschaden ist kein Grund für Schuldzuweisungen, sondern eine sicherheitsrelevante Information. Betriebe, die eine offene Meldekultur fördern, erkennen Schäden früher.
Ebene 2 – Regelmäßige Sichtkontrollen: Die für die Regalsicherheit verantwortliche Person im Betrieb kontrolliert die Anlage in regelmäßigen Abständen auf sichtbare Schäden. Die DIN EN 15635 nennt dafür eine wöchentliche Kontrolle oder ein anderes regelmäßiges Intervall, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Je höher die Umschlagsleistung und je intensiver der Staplerverkehr, desto kürzer sollte das Intervall sein.
Ebene 3 – Experteninspektion: Die Experteninspektion ist die eigentliche Regalprüfung im engeren Sinne. Eine fachkundige, zur Prüfung befähigte Person prüft die gesamte Anlage systematisch, bewertet alle Schäden und dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfprotokoll. Der Abstand zwischen zwei Inspektionen darf zwölf Monate nicht überschreiten.
Neben dem festen Turnus gibt es Anlässe, bei denen eine Prüfung unabhängig vom letzten Termin sinnvoll ist:
Die BetrSichV sieht für Arbeitsmittel außerdem Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen vor, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit haben können. Ein schwerer Anfahrschaden fällt in der Praxis darunter.
Eine Experteninspektion folgt in der Regel vier Schritten – von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung. So läuft sie bei Convincing Systems ab:
Gute Vorbereitung spart Zeit vor Ort und verbessert die Aussagekraft des Ergebnisses. Halten Sie nach Möglichkeit bereit:
Sorgen Sie außerdem dafür, dass die Regalgänge zugänglich sind und ein Ansprechpartner vor Ort ist, der die Anlage kennt.
Geprüft werden alle Bauteile, die für die Standsicherheit und Tragfähigkeit relevant sind:
Das Belastungsschild zeigt, mit welcher Last ein Fach und ein Regalfeld beladen werden dürfen. Fehlt es oder stimmt es nach einem Umbau nicht mehr, weiß niemand im Lager sicher, was die Anlage tragen darf. Werden Traversenhöhen verändert, kann sich die zulässige Feldlast ändern – das Schild muss dann angepasst werden. Bei der Regalprüfung wird deshalb auch kontrolliert, ob die Schilder vorhanden, lesbar und plausibel sind.
Die DIN EN 15635 ordnet jeden Schaden einer von drei Gefahrenstufen zu. Die Farbe bestimmt, wie dringend gehandelt werden muss. Für Lagerverantwortliche ist dieses System besonders praktisch, weil es klare Handlungsanweisungen gibt.
Ein grüner Schaden liegt innerhalb der zulässigen Grenzen. Das Bauteil darf weiter genutzt werden. Der Schaden wird dokumentiert und bei den folgenden Kontrollen beobachtet, damit eine Verschlechterung auffällt.
Ein orangefarbener Schaden ist gefährlich, erfordert aber keine sofortige Räumung. Das betroffene Bauteil muss zeitnah instand gesetzt werden. Wird es in der Zwischenzeit entladen, darf es bis zur Instandsetzung nicht wieder beladen werden. Die DIN EN 15635 sieht vor, dass ein solcher Schaden innerhalb von vier Wochen behoben wird – andernfalls ist er wie ein roter Schaden zu behandeln.
Ein roter Schaden ist sehr ernst. Der betroffene Bereich muss sofort entladen und gesperrt werden. Er bleibt gesperrt, bis die beschädigten Bauteile ausgetauscht sind. Eine Weiternutzung „bis zur nächsten Gelegenheit“ ist hier keine Option.
Wie stark ein Bauteil verformt sein darf, legt die Norm über definierte Messverfahren und Grenzwerte fest. Die Bewertung im Einzelfall gehört deshalb in die Hände einer fachkundigen Person – eine Einschätzung „nach Augenmaß“ reicht nicht aus.
Die Experteninspektion ist nur ein Teil der Regalsicherheit. Entscheidend ist, wie Sie Ergebnisse dokumentieren, Mängel abarbeiten und die Anlage zwischen zwei Prüfungen im Blick behalten.
Das Prüfprotokoll ist der Nachweis, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Es zeigt außerdem, welche Maßnahmen bis wann erledigt werden müssen. Ein aussagekräftiges Protokoll enthält mindestens:
Bewahren Sie das Protokoll mindestens bis zur nächsten Prüfung auf – die BetrSichV schreibt dies für Prüfaufzeichnungen vor. In der Praxis lohnt es sich, Protokolle länger zu archivieren. So lässt sich nachvollziehen, ob bestimmte Bereiche immer wieder Schäden aufweisen.
Vom Protokoll zur Maßnahme: Ein Protokoll entfaltet erst Wirkung, wenn die Mängel auch behoben werden. Legen Sie für jeden orangefarbenen und roten Mangel fest, wer bis wann für die Instandsetzung verantwortlich ist. Dokumentieren Sie anschließend, dass die Maßnahme erledigt wurde – idealerweise mit Datum und verwendeten Ersatzteilen.
Die jährliche Experteninspektion ersetzt nicht die Verantwortung im Alltag. Zwischen zwei Prüfungen sind Sie als Betreiber gefordert. Die wichtigsten Aufgaben:
Schutzeinrichtungen als Prävention: Viele Schäden lassen sich vermeiden, bevor sie entstehen. Anfahrschutz an Regalenden, Stützenschutz an besonders gefährdeten Stellen und Durchschubsicherungen verringern das Risiko von Anfahr- und Stoßschäden deutlich. Wenn bei der Regalprüfung immer wieder Schäden an denselben Stellen auftreten, ist das ein klarer Hinweis, dass dort zusätzlicher Schutz sinnvoll ist.
Unternehmen mit mehreren Lagern oder Niederlassungen stehen vor einer zusätzlichen Herausforderung: Prüftermine, Protokolle und Maßnahmen müssen standortübergreifend gesteuert werden. Unterschiedliche Prüfer mit unterschiedlichen Protokollformaten erschweren den Vergleich.
Bewährt haben sich diese Grundsätze:
Für Unternehmen aus Industrie und Logistik mit mehreren Lagerstandorten ist eine einheitliche, jährlich terminierte Regalprüfung oft der einfachste Weg, die Prüfpflicht dauerhaft und nachvollziehbar zu erfüllen.
Mit dieser Checkliste können Sie schnell einschätzen, ob Ihre Organisation die Anforderungen an die Regalsicherheit erfüllt:
Können Sie einen oder mehrere Punkte nicht abhaken, ist das ein guter Anlass, die nächste Prüfung zu planen.
Convincing Systems verbindet die Regalprüfung nach DIN EN 15635 mit langjähriger Erfahrung in der Lagertechnik – von der Planung bis zur Montage von Regalanlagen. Unsere Leistungen im Überblick:
Wenn bei der Prüfung Bedarf an neuen oder zusätzlichen Regalen entsteht, planen und liefern wir auch Schwerlastregale – darunter die TÜV-zertifizierte Serie CS 70x80 Heavy Duty – sowie Kragarmregale und übernehmen die Montage.
Die Regalprüfung ist kein lästiger Pflichttermin, sondern ein zentraler Baustein für ein sicheres und leistungsfähiges Lager. Die BetrSichV verpflichtet Sie als Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung, die DIN EN 15635 legt mit der jährlichen Experteninspektion, den Sichtkontrollen und dem Ampelsystem aus Grün, Orange und Rot den praktischen Rahmen fest.
Entscheidend ist das Zusammenspiel: eine offene Meldekultur im Team, regelmäßige Sichtkontrollen durch eine verantwortliche Person und eine fachkundige Experteninspektion mindestens alle zwölf Monate – sauber dokumentiert und mit klaren Folgemaßnahmen.
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel wie Regale regelmäßig prüfen zu lassen, wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind. Die DIN EN 15635 konkretisiert dies für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl mit einer Experteninspektion im Abstand von höchstens zwölf Monaten.
Die Dauer hängt vom Umfang ab – von der Zahl der Regalfelder, der Höhe der Anlage und der Zugänglichkeit. Eine verlässliche Angabe ist erst möglich, wenn Art und Umfang der Anlage bekannt sind. Stimmen Sie den Zeitbedarf deshalb bei der Terminplanung ab.
In der Regel nicht. Die Experteninspektion erfolgt vom Boden aus an allen zugänglichen Regalbereichen. Wichtig ist, dass die Gänge frei sind und die Bauteile eingesehen werden können.
Die Verantwortung für sichere Arbeitsmittel liegt beim Arbeitgeber. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Haftung besteht, ist eine rechtliche Frage, die von den konkreten Umständen abhängt. Regelmäßige, dokumentierte Prüfungen sind der beste Nachweis, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.
Beschädigte tragende Bauteile wie verformte Stützen oder Traversen werden in der Regel ausgetauscht, nicht gerichtet. Verwenden Sie Ersatzteile, die zum vorhandenen System passen, und halten Sie sich an die Vorgaben des Herstellers.
Die Kosten richten sich nach Umfang, Zahl der Standorte und Art der Regalanlagen. Eine pauschale Angabe ist deshalb nicht seriös möglich. Für ein konkretes Angebot benötigen Prüfer in der Regel Angaben zu Standort, Regalart, ungefährer Zahl der Regalfelder und zum Datum der letzten Prüfung.
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